Allgemeine Geschäftsbedingungen
In diesem Abschnitt finden Sie umfassende Informationen zu den Vertragsbedingungen, die für unsere Leistungen im Innenausbau und Trockenbau gelten.

Was regeln die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bei Junghanns Innenausbau?
Hier finden Sie klare und verständliche Antworten zu unseren Vertragsbedingungen und wichtigen Regelungen.
§ 1 Geltungsbereich und Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen dem Auftragnehmer [Junghanns Innenausbau – Niels Junghanns] und dem Auftraggeber über Trockenbau- und Ausbauleistungen.
Auftraggeber im Sinne dieser AGB können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein:
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst durch eine Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung der Leistung zustande.
§ 3 Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Junghanns Innenausbau, Niels Junghanns, Am Bahnhof 1 95707 Thiersheim, mail@junghannsbau.de, 0155-67070698) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB besteht nicht.
§ 4 Preise, Vergütung und Mengenabrechnung
Die im Angebot genannten Preise beziehen sich auf die dort beschriebenen Leistungen. Die endgültige Abrechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich erbrachten Mengen (z. B. m², lfdm, Stück) und Arbeitsstunden.
Die Mengenangaben im Angebot sind fachmännische Schätzungen. Überschreitungen des veranschlagten Gesamtrahmens bis zu 15 % gelten als unwesentlich und sind vom Auftraggeber ohne vorherige Anzeige zu tragen. Bei absehbar wesentlichen Überschreitungen wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. In diesem Fall steht dem Auftraggeber das gesetzliche Kündigungsrecht gemäß § 650 BGB zu.
Liegen zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Ausführungsbeginn mehr als vier Monate, ist der Auftragnehmer bei nachweislichen Steigerungen der Material- oder Lieferkosten von mehr als 5 % berechtigt, die Preise in dem Maße anzupassen, wie sich die tatsächlichen Einkaufspreise verändert haben. Die Anpassung ist auf die tatsächlich eingetretene Kostenänderung beschränkt und wird dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen.
Arbeiten, die nicht im ursprünglichen Angebot enthalten sind (Zusatz- oder Änderungsleistungen), werden gesondert auf Basis der vereinbarten Sätze berechnet. Für deren Wirksamkeit gilt die Textformregelung gemäß § 5 dieser AGB.
§ 5 Ausführung der Leistungen
Die Ausführung erfolgt nach den anerkannten Regeln der Technik.
Nachträgliche Änderungen, Erweiterungen oder Abweichungen vom ursprünglichen Auftrag (Änderungswünsche des Auftraggebers) bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail, Messenger-Dienst oder schriftlich). Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Ausführung des Änderungswunsches so lange auszusetzen, bis eine entsprechende Vereinbarung über die Vergütung und eventuelle Bauzeitverzögerungen in Textform vorliegt.
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich zugesagt wurden.
Verzögerungen aufgrund von Umständen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat (z. B. Lieferengpässe, Witterung, höhere Gewalt, sowie Verzögerungen durch fehlende Vorleistungen anderer Gewerke oder verspätete Freigaben des Auftraggebers), berechtigen zur angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
§ 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und die Arbeiten ohne Behinderung durch andere Gewerke oder Gegenstände durchgeführt werden können. Der Untergrund muss für die vereinbarten Trockenbauarbeiten geeignet und vorbereitet sein.
Strom, Wasser sowie ausreichende Lager- und Stellflächen für Materialien und Werkzeuge sind vom Auftraggeber kostenfrei in erforderlichem Umfang auf der Baustelle bereitzustellen.
Der Auftraggeber hat empfindliche Oberflächen (z. B. Böden, Fenster) sowie Wertgegenstände vor Beginn der Arbeiten ausreichend zu schützen, zu sichern oder zu entfernen. Für Schäden, die durch unzureichenden Schutz seitens des Auftraggebers entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
Gerät der Auftraggeber mit seinen Mitwirkungspflichten in Verzug (z. B. Baustelle nicht zugänglich, Vorleistungen anderer Gewerke fehlen), ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ausführungsfristen angemessen zu verlängern. Zudem kann der Auftragnehmer gemäß § 642 BGB eine angemessene Entschädigung für die durch den Verzug entstandenen Kosten (z. B. Vorhalte- und Lohnkosten) verlangen.
§ 7 Dokumentation und Kommunikation
Wichtige baustellenspezifische Mitteilungen (z. B. Behinderungsanzeigen, Bedenkenhinweise oder Mängelrügen) sowie die Dokumentation von Baufortschritten und Absprachen können auch in Textform erfolgen (z. B. per E-Mail oder Messenger-Dienst). Der Auftraggeber ist verpflichtet, digitale Mitteilungen regelmäßig einzusehen. Fotos der Baustelle dienen dem Auftragnehmer zur Dokumentation der ordnungsgemäßen Ausführung.
§ 8 Kündigung durch den Auftraggeber
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Im Falle der Kündigung ist der Auftragnehmer berechtigt, die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu verlangen. Dem Auftragnehmer steht hierbei das Recht zu, stattdessen eine Pauschale in Höhe von 5 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zu verlangen (§ 648 BGB).
§ 9 Abnahme
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß hergestellte Leistung abzunehmen.
Der Auftragnehmer zeigt die Fertigstellung an und fordert zur Abnahme auf.
Die Abnahme hat innerhalb von 14 Werktagen nach Aufforderung zu erfolgen, sofern keine wesentlichen Mängel vorliegen.
Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Abnahme und werden keine wesentlichen Mängel gerügt, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber bei Aufforderung zur Abnahme ausdrücklich auf diese Folge hinweisen.
Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung in Gebrauch nimmt.
Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
§ 10 Gewährleistung (Mängelhaftung)
Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Mängelhaftung gemäß BGB. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche richtet sich nach § 634a BGB:
- Sie beträgt 5 Jahre bei Arbeiten an einem Bauwerk (z. B. Errichtung von Trennwänden, Deckenbekleidungen, Dachgeschossausbau).
- Sie beträgt 2 Jahre bei Werken, die kein Bauwerk darstellen (z. B. reine Reparatur- oder Instandsetzungsarbeiten).
Die Verjährungsfrist beginnt mit der Abnahme der Leistung.
Für Firmenkunden (Unternehmer): Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber seiner Untersuchungs- und Rügepflicht nachkommt. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 5 Werktagen nach Abnahme schriftlich anzuzeigen.
Haftungsausschluss: Keine Gewährleistung wird übernommen für Mängel, die durch fehlerhafte Bedienung, unsachgemäße thermische oder klimatische Einflüsse (z. B. mangelndes Lüften), Überlastung oder natürliche Setzungserscheinungen des Gebäudes entstehen.
Für Schäden oder Mängel, die durch Leistungen anderer Gewerke, nachträgliche Eingriffe oder ungeeignete bauseitige Bedingungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Gewährleistung.
Im Falle eines Mangels behält sich der Auftragnehmer das Recht zur zweimaligen Nachbesserung vor.
§ 11 Haftung
Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung ist der Höhe nach auf die Deckungssumme der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt.
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei:
- Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
- Arglist
- zwingender gesetzlicher Haftung
§ 12 Haftung für eingebrachte Gegenstände
Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz verursacht wurden. Für die Beschädigung von Gegenständen, die entgegen der Mitwirkungspflicht des Auftraggebers im Arbeitsbereich verblieben sind, ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 13 VOB/B
Es gilt vorrangig das Werkvertragsrecht des BGB.
Die VOB/B wird nur Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Gegenüber Verbrauchern wird die VOB/B nur wirksam einbezogen, wenn der vollständige Text vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wurde.
§ 14 Schutz von Planungsunterlagen
Sämtliche vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum.
Eine Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ist ohne Zustimmung unzulässig.
Bei Verstoß kann Schadensersatz verlangt werden.
§ 15 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Bei größeren Aufträgen kann eine Vorauszahlung von bis zu 50 % der Auftragssumme vereinbart werden.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen (Teilrechnungen) entsprechend dem tatsächlichen Leistungsfortschritt zu verlangen (§ 632a BGB).
Gerät der Auftraggeber mit einer Abschlags- oder Teilzahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer nach erfolgloser Fristsetzung berechtigt, die Arbeiten auf der Baustelle bis zum vollständigen Zahlungseingang einzustellen.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Gegenüber Unternehmern (B2B) werden Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (aktuell 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) berechnet; zudem behält sich der Auftragnehmer in diesem Fall die Geltendmachung der gesetzlichen Verzugspauschale in Höhe von 40,00 Euro (§ 288 Abs. 5 BGB) vor.
§ 16 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum des Auftragnehmers.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
Soweit die Materialien durch Einbau wesentlicher Bestandteil des Gebäudes werden, tritt der Auftraggeber bereits jetzt etwaige Forderungen gegen Dritte (z.B. bei Weiterverkauf der Immobilie oder bei Generalunternehmerverträgen) in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware an den Auftragnehmer ab.
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
